Informationen

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten werden zu den Sätzen der einzelnen Versicherungsträger erstattet.

Zuzahlung

Die ambulante Rehabilitation über die Rentenversicherungsträger ist zuzahlungsfrei. Versicherte, die über die Krankenkasse zu uns kommen, zahlen die gesetzliche Zuzahlung für stationäre Krankenhausaufenthalte und die ambulante Rehabilitationsbehandlung (für maximal 28 Tage/Jahr).

Therapie

Die Therapiedauer und Frequenz ist abhängig von der Genehmigung des Versicherungsträgers.

Antrag

Die ambulante Rehabilitationsmaßnahme wird von Ihrem betreuenden Hausarzt oder Facharzt beantragt.
Bei einer Anschlussbehandlung (AHB) erfolgt der Antrag bei Ihrer Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträger durch den Sozialdienst des Krankenhauses.

Antragsverfahren

Das Ambulante Reha-Zentrum in Kronach ist eine Spezialeinrichtung nach §40 SGB V und von folgenden Kostenträgern anerkannt:

  • Alle gesetzlichen Krankenkassen
  • Privatkassen
  • Berufsgenossenschaften
  • Verband deutscher Rentenversicherungsträger Land (LVA)
  • Landwirtschaftliche Alterskasse
  • Bundeswehr
  • Bundespolizei

Durchführung von

  • Ambulanter Rehabilitation bei muskuloskelettalen Erkrankungen
  • Anschlussbehandlungen (AHB)
  • Heilmittelverordnungen (Rezepte):
    – Physiotherapie / Krankengymnastik
    – KG-Gerät
    – Physikalische Therapie

Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch und helfen Ihnen natürlich mit den Modalitäten der Zuweisung und der Kostenübernahme weiter.

Reha Kronach – Gesundheit im Mittelpunkt

  • Hatte hier nach einem Bandscheibenvorfall Reha-Maßnahmen. Hier fühlt man sich gut aufgehoben. Kompetente Hilfe und Unterstützung war hier an der Tagesordnung. Kann ich nur weiterempfehlen.
  • Super Personal weiter so!!!
  • Machen fast alles möglich